Treffen Bürgerbus-Landesverbände

Aus dem Online-Magazin "Überlandbus" (E-Mail: redaktion@überlandbus.com):

Erstes bundesweites Treffen von Bürgerbus-Landesverbänden und-vereinigungen

Barrierefreier Einstieg und E-Antrieb machen Anhebung des Gesamtgewichts auf 4,75 t unumgänglich

Sollen Bürgerbusse künftig einen barrierefreien Einstieg bieten und von einem Elektromotor angetrieben werden, ist eine Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,75 t unumgänglich. Dabei sollen die Kleinbusse weiterhin mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden können. Dies ist die zentrale Forderung, die die Bürgerbus-Landesverbände und –vereinigungen auf ihrem ersten bundesweiten Treffen am 19./20. Juni in Hannover erhoben haben. In Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium und den verkehrspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen soll eine Änderung der Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung herbeigeführt werden. Derzeit beträgt das zulässige Gesamtgewicht 3,5 t. Um dieses nicht zu überschreiten, mussten erste Bürgerbusvereine bereits beim Einbau einer Rollstuhlrampe einen Sitzplatz ausbauen.

An dem ersten bundesweiten Treffen nahmen Vertreter der Landesverbände Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Vertreter der Bürgerbusvereine in Brandenburg und Schleswig-Holstein statt.

In Punkto Finanzierung, Konzessionierung und verkehrspolitischem Stellenwert weist die bundesdeutsche Bürgerbuslandschaft eine große Spannbreite auf. So unterstützt Nordrhein-Westfalen sowohl die Beschaffung von Fahrzeugen als auch die Organisation, Niedersachsen finanziert Fahrzeuge, im Gegensatz zu NRW aber mit deutlich größeren Beträgen. Baden-Württemberg stellt einerseits nur geringere Beträge für die Fahrzeugbeschaffung zur Verfügung, übernimmt aber die Kosten für den Erwerb der Personenbeförderungsscheine. Und Rheinland-Pfalz fördert einmalig die vorbereitenden Organisationsmaßnahmen.

Aktuell bestehen in Deutschland rund 260 Bürgerbus-Projekte. Mit etwa 120 Projekten stellt Nordrhein-Westfalen knapp die Hälfte, mehr als 40 Bürgerbusse sind in Niedersachsen, etwa jeweils 30 sorgen in Baden-Württemberg und Bayern für Mobilität im ländlichen Raum. Niedersachsen. In den neuen Bundesländern ist derzeit einer unterwegs. Hinzu kommen ehrenamtlich gesteuerte Kleinbusse und Pkw, die vorwiegend oder ausschließlich Senioren und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, zur Verfügung stehen.

Begriffsdefinition
Von Aus "Überlandbus", Ausgabe ...Bürgerbus ist „ehrenamtlich durchgeführter öffentlicher Personennahverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz – PBefG".
Zielsetzung
Auf dem Treffen wurden folgende Zielsetzung beschlossen: „Die vierte Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung soll für Bürgerbusse erweitert werden. Elektrisch betriebene Bürgerbusse sollen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 to. mit der Fahrerlaubnisklasse B (PKW-Führerschein) betrieben werden."
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