Bürgerbusse - Mobilitätssicherung

Konzept
Bürger fahren für Bürger - ehrenamtlich

Vor allem ältere Menschen haben zunehmend Probleme mit der individuellen Mobilität. Damit bekommt der öffentliche Nahverkehr besonders in der Fläche stärkere Bedeutung. Demgegenüber steht aber die Finanzierbarkeit dieser Angebote, die in vielen Bereichen nicht wirtschaftlich erbracht werden können. Folge ist eine im Gegensatz zur individuellen Bedarfsentwicklung stehende Abnahme des Angebots, zumindest aber keine bedarfsgerechte Gestaltung des Angebots.

Mit der Idee des Bürgerbusses kann man dieser Entwicklung zum Teil entgegenwirken. Kleinbusse auf PKW-Basis mit ehrenamtlichen Fahrern bedienen kleinräumig mit kurzen und wohnortnahen Haltstellen im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz fahrplanmäßig den Nahverkehr dort, wo er mit großen Bussen nicht oder nicht wirtschaftlich erbracht werden kann.

Besonderheiten

Der Bürgerbus ist ein Verkehrsbetrieb, der zwar ehrenamtlich betrieben und gefahren wird – in der Regel organisiert von Bürgerbusvereinen, für den aber die üblichen Anforderungen des Buslinienverkehrs gelten. So benötigen die Fahrer eine Personenbeförderungserlaubnis und es bedarf eines Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung eines Verkehrsbetriebes. Weiterhin eines Fahr-, Linien- und Haltestellenplanes sowie von Tarif- und Beförderungsbestimmungen.

Das Fahrzeug ist in der Regel ein barrierefreier Kleinbus (PKW) mit höchstens 8 Fahrgastplätzen. Fahrgäste müssen sich während der Fahrt anschnallen. Der Landesverband proBürgerBus Baden-Württemberg e.V. empfiehlt Fahrzeuge mit Seiteneinstieg und Niederflurigkeit sowie großzügigen Bewegungsräumen im Fahrzeug, um den weit überwiegend älteren Fahrgästen ein komfortables und weitgehend selbstständiges Teilhaben zu ermöglichen.

Zur Beschaffung solcher Fahrzeuge gibt es in Baden-Württemberg Landeszuschüsse. Diese können über die L-Bank beantragt werden. Ebenso übernimmt das Land Baden-Württemberg die Kosten für die Personenbeförderungsscheine der Fahrer dieser Bürgerbusse. Anträge hierfür können an die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg gestellt werden.

Standortkriterien/Voraussetzungen

Bürgerbusse haben überall dort gute Chancen, wo der Regelbusverkehr nicht oder nur unzureichend verkehrt. Sie können aufgrund ihrer beschränkten Fahrgastkapazität keine Leistungen im Berufs- oder Schülerverkehr erbringen.

Weiterhin ist für den Erfolg des Projektes eine klare Definition von Quellen und Zielen erforderlich. Dies können z.B. klar abgegrenzte Wohn- und Versorgungsbereiche sein.
Wichtigste Voraussetzung aber ist, dass genügend ehrenamtliche Mitarbeiter vorhanden sind, um nachhaltig ein solches Angebot zu erstellen. Dies betrifft nicht nur die Zahl der Fahrer, sondern auch die Organisation des Betriebes. Die Gewinnung und Betreuung dieser Mitarbeiter ist eine der Kernvoraussetzungen zum Gelingen dieses Projektes.

Leitspruch

„Wenn man einmal ein kommunalpolitisches Projekt haben möchte, von dem alle begeistert sind, das überall positiv aufgenommen wird, dann mache einen Bürgerbus“

(Matthias Wittlinger, Bürgermeister von Uhingen)

Kontakt

Für alle Fragen rund um bürgerschaftlich organisierte Mobilitätskonzepte, insbesondere zum Bürgerbus:

proBürgerBus Baden-Württemberg e.V.
Geschäftsstelle
Blätscherstraße 20
73240 Wendlingen am Neckar
www.pro-bürgerbus-bw.de
Tel. 07024-52901
Mail kontakt@pro-bürgerbus-bw.de

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
Kompetenzzentrum „Innovative Angebotsformen im ÖPNV“
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
www.nvbw.de
Tel. 0711-23991-117
Mail buergerbus@nvbw.de