Busförderung 2025

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat uns per Mail über die Fortschreibung der Busförderrichtlinie informiert. Für die Bürgerbusse hat sich grundsätzlich nichts geändert. Lediglich bei den Zuschussbeträgen nach der De-Minimis-Richtlinie gab es Änderungen, die aber für die allermeisten Bürgerbusse ohne Bedeutung sind.  Die Richtlinie sowie die Antragsformulare für die Förderung von Beschaffungen im Jahr 2025 sind unter https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/nahverkehrsfinanzierung.html heruntergeladen werden.

 

Anträge für die Busförderung für das Jahr 2025 sind im Zeitraum 1. bis 31.10.2024 zu stellen. Erfahrungsgemäß wird das Förderprogramm im Februar/März des Folgejahres (i.e. 2025) vom Ministerium festgestellt, dann erfolgen die Förderbescheide durch die L-Bank. Erst dann kann grundsätzlich mit der Beschaffung begonnen werden. Sofern dringende Gründe vorliegen, kann mit dem Antrag bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden. Diese ermöglicht einen früheren Beginn, stellt aber keine Förderzusage dar. D.h. grundsätzlich besteht ein Restrisiko, dass die Beschaffung ohne Zuschuss erfolgen muss. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die L-Bank oder an unseren Vizepräsidenten Fred Schuster (vizepräsident2@pro-buergerbus-bw.de, 0162-7377637).“


Infos zur Mitgliederversammlung 2023 und Kinderbeförderung im Bürgerbus

Anschnallpflicht im Bürgerbus

Bürgerbusse sind als PKW zugelassen und unterliegen daher auch den entsprechenden rechtlichen Anforderungen. Dazu gehört auch die Pflicht, vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Und das gilt natürlich für Fahrer und alle Fahrgäste. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen die Gurtpflicht aufgehoben ist und die darüber einen entsprechenden Nachweis haben.

Wenn ein Fahrgast sich nicht anschnallt, obwohl er auf diese Pflicht hingewiesen worden ist, dann trägt er grundsätzlich selber dafür die Verantwortung und kann dafür mit einem Bußgeld von 30 € belegt werden (Verstoß: „Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.“ § 21a StVO). Lediglich bei der Beförderung von Kindern trägt der Fahrer die Verantwortung (Kinderbeförderung).

Wenn der Fahrer sich allerdings bewusst ist, dass Fahrgäste unangeschnallt mitfahren, kann ihm bei einem Unfall eine Mitschuld zur Last gelegt werden. Wenn ein Fahrgast gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, indem er sich z.B. nicht anschnallt, verliert er das Beförderungsrecht. Im Zweifelsfall kann der Fahrer sein Hausrecht wahrnehmen und die Beförderung verweigern.

Downloads
Protokoll Mitgliederversammlung Teil 1
Protokoll Mitgliederversammlung Teil 2
Kinderbeförderung im Bürgerbus

Wir leiten Ihnen folgende Informationen zur Erneuerung des Förderprogramms für Gemeinschaftsverkehre weiter:

 

In diesem Jahr hat das Land das Förderprogramm für Gemeinschaftsverkehre grundlegend überarbeitet. Die neue Förderung für Bürgerbusse und Bürgerrufautos löst die Verwaltungskostenpauschale ab. Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg die Betreiber dieser Gemeinschaftsverkehre durch die Übernahme von Verwaltungskosten. Die Betreiber erhalten ab dem Jahr 2024 jährlich pauschal 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Gemeinden und eingetragene Vereine. Der Antrag kann noch bis zum 15. Mai 2024 gestellt werden.

Weitere wichtige Infos und eine Liste der förderfähigen Kosten finden Sie unter folgendem Link: https://www.zukunftsnetzwerk-oepnv.de/aktuelles/news/foerderprogramm-fuer-gemeinschaftsverkehre

 

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie gerne an der Online Sprechstunde des Zukunftsnetzwerks ÖPNV am 25.04.024 um 11:00 Uhr teilnehmen (Anmeldung bis 22.04.2024, Anmeldung unter: https://www.zukunftsnetzwerk-oepnv.de/aktuelles/veranstaltungen/2-sprechstunde-gemeinschaftsverkehre )

oder unseren Vizepräsidenten Fred Schuster kontaktieren.


Werden auch Sie Mitglied in unserem Verband und stärken Sie damit die ehrenamtlichen Mobilitätsangebote in Baden-Württemberg.


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2014

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31

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73066 Uhingen